Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 - Leistungen
GiNiSi-Entertainment verpflichtet sich zur elektronischen Darbietung von Tanz- und Unterhaltungsmusik. Das zu spielende Repertoire und Programm bleibt GiNiSi-
Entertainment vorbehalten. Im Rahmen des Programms werden individuelle Musikwünsche bestmöglichst berücksichtigt. Die zur Aufführung der vorgenannten Tanz- und
Unterhaltungsmusik erforderliche technische und elektronische Musik- und Lichtanlage, sowie Zubehör werden von GiNiSi-Entertainment gestellt. GiNiSi-Entertainment
bekommt mindestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn uneingeschränkten Zugang zum Aufstellungsort der Anlage.
§2 - Vergütung
Die Pauschalvergütung beinhaltet die direkte An- und Abfahrt, sowie die Auf- und Abbauzeit der technischen und elektronischen Anlage und des Zubehörs. Je angefangene 30
Minuten wird eine volle Zeitstunde berechnet. Die Vergütung ist zahlbar in Bar oder vorab per Überweisung.
§3 - Ausnahmen
Kann GiNiSi-Entertainment die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht mehr erbringen, so behält GiNiSi-Entertainment Anspruch auf die Vergütung.
Die zum Zeitpunkt der für GiNiSi-Entertainment nicht möglichen Leistungserbringung für die Leistung bei Dritten erlangte Vergütung, wird hierauf nicht angerechnet. GiNiSi-
Entertainment haftet im Rahmen der Vereinbarung für ihre oder ihr zurechenbare Handlungen nur für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Außervertragliche
Ansprüche.
§4 - Ablauf
Der Kunde sorgt für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung. Bei Open Air- oder Zeltveranstaltungen hat sich der Kunde auf schlechte Witterungsverhältnisse einzustellen.
Für die nicht mögliche Durchführung der Veranstaltung aufgrund schlechten Wetters ist der Kunde verantwortlich. Es gelten in diesem Falle die Rechtsfolgen unter
vorstehender Ziffer 3. Satz 1. Der Kunde haftet für Schäden am technischen oder elektronischem Gerät oder Zubehör der Anlage, die durch eigene oder Handlungen Dritter im
Zusammenhang oder während der Veranstaltung entstanden sind.
§5 - Kündigung
Der Kunde kann bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten, wenn er aus berechtigten nicht von ihm zu vertretenden Gründen gehindert ist, die
Leistung anzunehmen. Tritt der Kunde wirksam zurück, hat er jedoch GiNiSi-Entertainment die aufgrund des Vertrages bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten zu
erstatten. Ist eine einzelne oder mehrere Bestimmung/en des Vertrages unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Der Vertag ist zweifach und gleichlautend
ausgefertigt. Die Parteien haben Den Vertrag selbst gelesen und sich mit den Bestimmungen des Vertrages einverstanden erklärt.
§6 - Gema-Anmeldung / Gebühren
Die Gema-Anmeldung und die Gebühren sind vom Veranstalter an die zuständige im Veranstaltungsort befindliche Bezirksdirektion anzuzeigen bzw. zu entrichten.
GiNiSi-Entertainment und seine Supportpartner sind nicht haftbar, sollte eine Veranstaltung nicht Ordnungsgemäß angemeldet sein!